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Mechtshausen
Nachdem die Gesellschaft bereits 1935 das Grab Buschs erworben hatte, war im Sommer 1942 auch das Sterbehaus in Mechtshausen in ihren Besitz übergegangen und diente der Gesellschaft seit der Ausbombung im Oktober 1943 als Geschäftsstelle und Archiv.Neben einem Hausmeister, der für Haus und Garten verantwortlich war, lebten dort auch Emil Conrad und seine Familie. In zwei großen Räumen, die schon zu Buschs Zeiten für den Konfirmandenunterricht benutzt wurden, war ein Kindergarten der NS-Volkswohlfahrt (NSV) untergebracht. Wohn- und Schlafzimmer Buschs waren so weit es ging als Gedenkstätte zugänglich.
In Mechtshausen arbeitete die Gesellschaft unter erschwerten Bedingungen. Sie bemühte sich um die Ausquartierung des Kindergartens und um den Bau eines Bunkers für die Busch-Originale, was jedoch abgelehnt wurde. Trotz Papiermangels hielt sie nach Möglichkeit Kontakt mit ihren Mitgliedern. Nach dem Krieg hatte man Einquartierungen hinnehmen müssen – zeitweise lebten fünf Familien im Pfarrhaus. Die Spannungen zwischen den Mechtshäusern und der Busch-Gesellschaft eskalierten, als im Mai 1947 eine Schulklasse im Konfirmandenraum untergebracht werden sollte. Mit der Begründung, dass die Eigentumsübertragung von der Kirchengemeinde Mechtshausen nicht freiwillig vorgenommen wurde, sie vielmehr „unter dem Druck der damaligen nazistischen Behörden“ handelte, stellte die Kirchengemeinde Mechtshausen am 20. Dezember 1948 einen Antrag auf Rückerstattung.
Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Bespitzelungen waren an der Tagesordnung, bis im April 1951 die Busch-Gesellschaft der Kirchengemeinde vorschlug, dass der „Antrag des KV [Kirchenvorstandes] zurückgenommen … und wir das gesamte Anwesen für Zwecke der KG [Kirchengemeinde] an diese vermieten.“ Gleichwohl lief der Antrag weiter, bis im April 1952 vor der Wiedergutmachungskammer Hannover ein Vergleich geschlossen wurde und im Juni 1952 die Evangelische Kirchengemeinde das Pfarrhaus zurückkaufte.
In der Begründung seines Rückerstattungsanspruchs vom 9. Juni 1950 führte der Kirchenvorstand unter anderem aus, „dass die NSDAP das … Grundstück durch die Antragsgegnerin [WBG] erwerben ließ. Es war dies so gut, als wenn die NSDAP es selbst erworben hätte.“ Durch den stellvertretenden Gauleiter Knop habe man „auf die Geschäftsführung entscheidenden Einfluss“ gehabt. Doch der Vorstand der Busch-Gesellschaft nahm dies nicht unwidersprochen hin und verwies im Gegenteil darauf, dass man das Haus erworben habe, um es „der Partei aus der Hand“ zu winden. Tatsächlich existiert ein Schreiben des Kulturreferenten Dr. Kurt Fischer von der Gauleitung Südhannover-Braunschweig vom 4. Dezember 1941, in dem er bittet, „mir über den Stand der Angelegenheit Bericht zu erstatten“ – die Busch-Gesellschaft teilt daraufhin mit, dass die Verhandlungen „noch nicht abgeschlossen“ seien.
Der Konflikt mit Mechtshausen war die einzige Auseinandersetzung der Wilhelm-Busch-Gesellschaft mit ihrer Rolle im Dritten Reich – wobei beide Parteien bemüht waren, die Öffentlichkeit aus dem Spiel zu lassen. Pressereaktionen gab es so gut wie keine.